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Die Eingangskontrolle der Ausgangs- und Hilfsmaterialen

Die Eingangskontrolle verfolgt das Ziel, die Übernahme von mangelhaften Ausgangsstoffen in die Produktion auszuschließen. Die erforderlichen Kennzahlen der Ausgangs- und der Hilfsmaterilien sind in Technischen Normativen festgelegt, die Ausgangskontrolle erfolgt auf Grund dieser Normative.

Der Umfang und die Methode der durchzuführenden Kontrolle hängt von der Art der Endprodukte und den Qualitätsanforderungen an diese ab.

Die Einganskontrolle kann an der gesamten angelieferten Partie der Ausgangsstoffe oder stichprobenweise erfolgen.

Mit der Eingangskontrolle der Ausgangsstoffe und der Hilfsmaterilaien ist die Gruppe ⌠Eingangskontrolle■ vertraut, die zu der Abteilung ⌠Technische Kontrolle■ gehört.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Gruppe gehören:

  1. Prüfung der in den Begleitpapieren ausgewiesenen Qualitätsparameter;
  2. Prüfung der Qualitätsparameter auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der technischen Normativen;
  3. Statistische Auswertung der tatsächlichen Qualität des angelieferten Ausgangsstoffes und der Hilfsmaterialien.

Neben der Kontrolle der technischen Kennzahlen werden auch die Begleitpapiere (das Qualitätszertifikat) und die Verpackung und Kennnzeichnung überprüft.

Bei der Eingangskontrolle werden durchgeführt:

  1. Prüfung der Begleitpapiere (Qualitätszertifikat, Qualitätspass usw.) mit Registration der Abrechnung des angelieferten Ausgangsstoffes und der Hilfsmaterialien;
  2. Prüfung der Verpackung, der Kennnzeichnung und der Parameter;
  3. Probenahme für Kontrollprobe und die Ausfertigung des Auftrages für Probe im Zentrallabor.

Bei der Eingangskontrolle werden die Proben von angelieferten Materialien ausgewählt, die danach mechanischen, chemischen und metallographischen Untersuchungen im Zentrallabor des Werkes unterzogen werden.

Sollten bei diesen Untersuchungen abweichenden Werte hinsichtlich der Anforderungen festgestellt werden, wird das jeweilige Material nicht in die Produktion übergeben, dem Lieferanten wird eine Beanstandung seiner Ware erhoben.


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